Spirits labelling
28th of August 2012
Der Schweizerische Spirituosenverband hat die nötigen Schritte unternommen, damit die Schweizer Produzenten nicht mehr gezwungen sind, die Zusatzstoffe in Likör, Bitter und Aperitif zu deklarieren.
Mit dieser Allgemeinverfügung, welche nach Ablauf der 30 tägigen Beschwerdefist in Kraft tritt (am 24. September 2012), müssen die Schweizer Spirituosenproduzenten die Zusatzstoffe (Zucker, Aromen, Farbstoffe usw.) nicht mehr deklarieren, wie dies bereits heute schon in den Mitgliedstaaten der EU der Fall ist.
(Infovin 28.08.2012)